Mehr Selbstvertretung: Arbeitskreis Inklusion dauerhaft stärken

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke im Rat der Stadt Witten setzen sich gemeinsam dafür ein, die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in der kommunalen Politik deutlich zu stärken. Mit einem gemeinsamen Antrag im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit (ASoWoGe) soll der bisherige Arbeitskreis Inklusion dauerhaft etabliert und strukturell neu ausgerichtet werden.
Der Arbeitskreis geht auf die frühere Lenkungsgruppe zurück, die zur Erstellung des ersten Wittener Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eingesetzt wurde. Mit dem neuen Beschluss soll sichergestellt werden, dass dieses Gremium auch künftig kontinuierlich an der Weiterentwicklung und Umsetzung inklusiver Politik in Witten arbeitet.

Selbstvertretung im Mittelpunkt
Zentrales Ziel des Antrags ist es, die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen strukturell zu stärken. Deshalb sieht der Vorschlag vor, dass mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Arbeitskreises selbst Menschen mit Behinderungen sind. Auch der Vorsitz sowie die Stellvertretung sollen verpflichtend von Personen übernommen werden, die selbst eine Behinderung haben.
Organisationen und Verbände, die im Arbeitskreis vertreten sind, sollen künftig ausschließlich Vertreter*innen entsenden, die selbst eine Behinderung haben. Damit wird sichergestellt, dass die Perspektiven der Betroffenen im Mittelpunkt der Arbeit stehen.

Breite Beteiligung – klare Rollen
Neben Selbstvertretungsorganisationen sollen auch Verwaltung und Politik weiterhin eingebunden bleiben. Vertreter:innen der Verwaltung – etwa aus dem Sozialdezernat, dem Sozialamt oder der Gleichstellungsstelle – sowie Mitglieder der Politik wirken im Arbeitskreis beratend mit. Ihr Anteil ist jedoch auf maximal ein Drittel der Mitglieder begrenzt.
Zu den möglichen beteiligten Organisationen zählen beispielsweise der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Lebenshilfe, der Gehörlosenverein, der Blinden- und Sehbehindertenverein, CeBeeF oder die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranbringen
Der Arbeitskreis Inklusion soll künftig die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Witten aktiv begleiten. Dazu gehört insbesondere, den kommunalen Aktionsplan weiterzuentwickeln, Maßnahmen zu evaluieren und neue Vorschläge für eine inklusive Stadtpolitik zu erarbeiten.
Die Ergebnisse des Arbeitskreises sollen regelmäßig in die politischen Beratungen einfließen – insbesondere in den Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit, bei Bedarf aber auch in weitere Ausschüsse oder den Rat der Stadt Witten.
Mit diesem Antrag setzen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke ein klares Signal: Inklusion kann nur gelingen, wenn Menschen mit Behinderungen selbst maßgeblich an Entscheidungen beteiligt sind, die ihr Leben betreffen.