Unterstützung von Besitzer*innen kleiner Waldflächen

Prüfauftrag

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Themen zu prüfen und dazu noch im laufenden Jahr dem ASU zu berichten:

  1. Können Besitzer*innen von kleinen Wäldern (z.B. < 3ha) dahingehend in der Pflege ihrer Waldbestände unterstützt werden, dass die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vorgeschriebenen Kontrollen durch die Stadt Witten vorgenommen werden? Wie könnte dies organisiert werden und welche Kosten würden entstehen?
  2. Können Besitzer*innen von kleinen Wäldern (z.B. < 3ha) dahingehend in der Pflege ihrer Waldbestände unterstützt werden, dass die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vorgeschriebenen Pflegearbeiten durch die Stadt Witten vorgenommen werden? Wie könnte dies organisiert werden und welche Kosten würden entstehen? Wäre eine anteilige Kostenkompensation durch die Vermarktung von geerntetem Holz denkbar?
  3. Im Rahmen des Projekts GemBaWirt wurde auch die Gründung einer Forstbetriebsgemeinschaft(FBG) Witten / Dortmund thematisiert. Solche Betriebsgemeinschaften sind über Skalierungseffekte eine andere Option, Kleinwaldbesitzer*innen zu unterstützen; liegen hierzuErgebnisse vor, die in der konkreten Sachfrage helfen können? Sofern aus dem Projekt keine entsprechenden Ergebnisse vorliegen: Kann die Verwaltung die Gründung einer FBG oder Waldgenossenschaft initiieren / moderieren (etwa durch Einladung zu einer entsprechenden Kick-Off-Veranstaltung)?

Begründung

Als Folge des Klimawandels belasten in den letzten Jahren Dürreperioden den heimischen Wald immer stärker und machen ihn anfällig für Borkenkäferbefall. Die Konsequenzen werden schon als „Waldsterben 2.0“ diskutiert. Gleichzeitig sind mehr und gesunde Bäume ein wichtiges Mittel im Kampf gegen den Klimawandel.

In diesem Kontext hat sich ein Kleinwaldbesitzer an Presse und Politik gewandt, da er sich schon durch den Besitz eines kleinen Waldstücks (ca. 0,2 ha)mit erheblichen Verpflichtungen, Risiken und Kosten aus der Verkehrssicherungspflicht konfrontiert sieht. Ähnliche Situationen können bei vielen anderen Kleinwaldbesitzenden vermutet werden. Wir schlagen vor, hier gemeinsam mit der Verwaltung nach Lösungen zu suchen, um den klimaschädlichen „letzten Ausweg“ zu vermeiden – ein Fällen der Bäume.

Laut Landesumweltministerium NRW besitzen rund 148.000 Menschen in unserem Bundesland Waldflächen kleiner 30ha, für diese wird festgestellt: „Infolge dieser kleinflächigen Besitzstrukturen sind viele Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer ohne forstliche Fachausbildung auf eine sachkundige Betreuung angewiesen. Eine wirkungsvolle Maßnahme zur Überwindung der Strukturschwäche ist für viele Waldbesitzende die Mitgliedschaft in einem der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse. Mit der gemeinsamen Durchführung von Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Grundstücke sowie einer bessere Abstimmung und Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen kann so den Nachteilen gegenüber der einzelbetrieblichen Bewirtschaftung der kleinen Waldflächen wirkungsvoll begegnet werden.“

Quelle: https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wald/forstpolitik/forstliche-betreuung/

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