Zum Internationalen Tag der Menschenrechte 10. Dezember 20209. Dezember 2020 Von Lilo Dannert Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Das Dokument war eine direkte Reaktion auf die Ereignisse des drei Jahre zuvor beendeten Zweiten Weltkriegs: Gemeinsam sollte sich die Weltgemeinschaft dazu verpflichten, dass es nie wieder zu solch grauenvollen Verbrechen kommt. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ So lautet Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Den genauen Wortlaut der 30 Artikel finden Sie hier. Was damals von Eleanor Roosevelt verlesen wurde war ein historischer Meilenstein. Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit verständigten sich die damals 56 UN-Mitgliedsstaaten auf Rechte, die allen Menschen von Geburt an uneingeschränkt zustehen sollten, über alle Grenzen und Kulturen hinweg. Weltweit werden diese Rechte immer wieder verletzt. Menschenrechtler*innen zufolge hat sich die Situation in den letzten Jahren verschlechtert. Die Menschen, die wegen Krieg, bewaffneten Konflikten oder anderen Katastrophen dazu gezwungen sind ihre Heimat zu verlassen, gehören zu den wachsenden Gruppen, die aktuell häufig von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind. Ende 2019 waren den Vereinten Nationen zufolge weltweit erstmals mehr als 79,5 Millionen Menschen auf der Flucht. Schutzsuchende werden oft diskriminiert und können etwa ihr Recht auf Bildung oder Gesundheitsversorgung nicht wahrnehmen. Amnesty International nimmt diesen Tag jedes Jahr zum Anlass, die Menschenrechtssituation weltweit kritisch zu betrachten und auf aktuelle Brennpunkte hinzuweisen. In Deutschland ist die Situation im Vergleich zu vielen Staaten der Erde gut. Insbesondere die Grundrechte sind durch die Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantiert. Zudem hat Deutschland alle zentralen Übereinkommen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und des Europarats zum Schutz der Menschenrechte unterzeichnet. Deren Einhaltung wird in Deutschland durch Einrichtungen wie das Deutsche Institut für Menschenrechte oder den Bundestagsausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe überprüft. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte sagt: „Menschenrechte gelten für alle Menschen, weil sie Menschen sind. Jederzeit und überall.“ Menschenrechte gelten auch in Krisenzeiten und sorgen für eine verbindliche Orientierung. Mehr noch: Für Regierungen sind die Menschenrechte ein verbindlicher Maßstab, wie sie z.B. auf Pandemien zu reagieren haben. So leitet sich aus dem zentralen Menschenrecht auf Gesundheit die Pflicht ab, Gesundheitsschutz für alle gleichermaßen zu gewährleisten. In Krisensituationen darf ein Staat dies auch durchsetzen, indem er andere Menschenrechte einschränkt. Gleichzeitig gilt jedoch, dass der Schutz der Gesundheit als legitimes Ziel nicht dazu führen darf, andere Rechte übermäßig einzuschränken oder bestimmte Bevölkerungsgruppen zu diskriminieren. Jeder sollte in seinem Umfeld darauf achten, ob Menschenrechtsverletzungen stattfinden. In Witten sollten trotz Corona die Organisation Seebrücke und der sichere Hafen, zu dem sich Witten für Geflüchtete erklärt hat, nicht untergehen!