Die Bebauung des Kornmarkts trägt einem wichtigen Grundsatz der Stadtplanung Rechnung, nämlich, „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Der Grundsatz zielt auf wichtige ökologische Belange:
- Keine zusätzliche Flächenversiegelung, damit Niederschläge weiter in das Grundwasser gelangen. Die Bebauung auf dem Kornmarkt liegt auf einer heute vollständig versiegelten Fläche.
- Für den Kornmarkt müssen keine neuen Straßen gebaut werden. Auch die meisten Leitungen für Wasser, Energie, Kommunikation und Entwässerung sind weitestgehend vorhanden.
- Unter dem Aspekt des Klimaschutzes ist es besonders gut, dass die künftigen Bewohner*innen und Nutzer*innen der Bebauung kurze Wege haben, die sie zu Fuß oder mit Rad und ÖPNV zurücklegen können. Kinder können zu Fuß zur Schule. Mehrere Haltestellen liegen direkt vor der Tür.
- Barrierefreie Wohnungen in der Innenstadt zu schaffen hat auch Auswirkungen auf die Stadtentwicklung: In Heven und Bommern sind in den 50er und 60er Jahren Siedlungen mit Ein-und Zweifamilienhäusern entstanden. Wenn diese Senioren aus den Stadtteilen in die Innenstadt ziehen entsteht Wohnraum für Familien, ohne dass neue Einfamilienhäuser gebaut werden müssen.
Der Kornmarkt ist keine Frischluftschneise
Es ist unbestreitbar, dass Bäume das Stadtklima verbessern. Auf dem etwa 50 mal 50 m großen Kornmarkt können je nach Größe 25 bis 35 Bäume gepflanzt werden. Der Platz ist viel zu klein, um das Klima in der Innenstadt wesentlich zu verbessern. Weil der Kornmarkt außerhalb der Straßenfluchten liegt, versperrt er keine Frischluftzufuhr. Er liegt im Windschatten.
Bäume
Bei der geplanten Bebauung sind in der Vorplanung bis zu 10 Bäume eingeplant. In der Innenstadt stehen sowieso mehrere tausend Straßenbäume. Es gibt aber auch noch viele andere Möglichkeiten, Bäume zu pflanzen. In der östlichen Innenstadt beispielsweise sind Straßen von insgesamt etwa 2,4 km Länge ohne Bäume. Hier gäbe es vielerlei Möglichkeiten zur Bepflanzung. Dafür setzen sich die Grünen ein.
Bürger*innenbeteiligung fand statt
Die Betreiber*innen der Unterschriftensammlung behaupten, es hätte keine Partizipation stattgefunden. Tatsächlich gab es im Jahre 2010 eine umfangreiche Bürger*innenbeteiligung zum Kornmarkt/Cityentwicklung in Form eines Workshops. Das Ergebnis entsprach in etwa der jetzigen Planung. Außerdem gab es u.a. im März 2018 eine Onlinebefragung und eine Anhörung im Rathaus folgte.
Bürgerbegehren unzulässig –Fristen verschlafen
Nach dem Gesetz ist die dreimonatige Einspruchsfrist für Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss längst verstrichen. Die Beschlüsse zur Bebauung und für den Verkauf des Grundstücks wurden im Frühjahr 2018 mit großer Mehrheit getroffen.
Hier eine längere Version der Argumente zur Bebauung: Kornmarktbebauung Lang
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